Maschinist für TS und Löschfahrzeuge
Das neue Aus-und Fortbildungskonzept des Kreisfeuerwehrverbands ermöglicht es uns in Abstimmung mit der Feuerwehrschule Geretsried einen neuen Pilotlehrgang durchzuführen. Der bekannte Lehrgang „Maschinist für TS und Löschfahrzeuge“ kann jetzt als Gesamtes, aber auch in zwei Modulen angeboten werden.
Ziel der Maschinisten-Ausbildung ist die Befähigung zum Bedienen maschinell angetriebener Einrichtungen -mit Ausnahme von maschinellen Zugeinrichtungen -und sonstiger auf Löschfahrzeugen mitgeführten Geräte sowie die Vermittlung von Kenntnissen und richtiger Verhaltensweisen, die für die Durchführung von Einsatzfahrten unter Inanspruchnahme von Sonderrechten erforderlich sind.
A. Maschinisten-Lehrgang für TS und Löschfahrzeuge der Feuerwehr (herkömmlicher Lehrgang)
Bei diesem Lehrgang handelt es sich um den herkömmlichen Maschinisten-Lehrgang, der bereits in den vergangenen Jahren angeboten wurde.
Voraussetzungen für die Lehrgangsteilnahme sind die erfolgreich abgeschlossene Truppmann-Ausbildung, der Sprechfunker-Lehrgang sowie der Führerschein der entsprechenden Führerscheinklasse.
Zielgruppe: Feuerwehrdienstleistende, die in ihrer Feuerwehr als Maschinist eingesetzt werden.
Lehrgangsdauer (gesamter Lehrgang): mindestens 38 Stunden.
B. Modularisierter Maschinistenlehrgang
Modul 1
Dieser neue Lehrgang „Maschinist für TS“, ermöglicht es Kameraden, die noch keinen Führerschein für die entsprechende Fahrzeugklasse besitzen, zu lernen, alle kraftbetriebenen Geräte und Tragkraftspritzen eines TSA, TSF oder Löschfahrzeugs zu bedienen. Sie können mit dem Anschluss dieses ersten Moduls erfahrene Maschinisten im Einsatz eigenständig unterstützen; dürfen allerdings das Fahrzeug selbst nicht bewegen.
Dieser Lehrgang wird als Einzelmodul angeboten.
Voraussetzungen für die Lehrgangsteilnahme an Modul 1 sind die erfolgreich abgeschlossene Truppmann-Ausbildung sowie der Sprechfunker-Lehrgang.
Modul 2
Die Inhalte der Bewegung im Straßenverkehr und die Bedienung eingebauter Feuerlöschkreisel-pumpen sind Bestandteil des Moduls 2, welches erst bei Vorliegen einer entsprechenden Fahrerlaubnis besucht werden kann.
Voraussetzungen für die Lehrgangsteilnahme an Modul 2 ist der erfolgreich abgeschlossene Maschinisten-Lehrgang Modul 1 sowie der Führerschein der entsprechenden Fahrzeugklasse.
Das Modul 2 wird nur bei Bedarf angeboten.
Zielgruppe: Feuerwehrdienstleistende, die in ihrer Feuerwehr als Maschinist eingesetzt werden.
Lehrgangsdauer (gesamter Lehrgang): mindestens 38 Stunden.
Ansprechpartner: KBM Helmut Hartmann