Ergänzungsmodule
Neben dem von allen Anwärtern abzulegenden Basismodul, müssen je nach dem am eigenen Standort vorhandenen Fahrzeugen und Geräten verschiedene Ergänzungsmodule unterrichtet und geschult werden.
Die Ergänzungsmodule können zu jedem Zeitpunkt der Ausbildung unterrichtet oder ins Basismodul integiert werden. Verantwortlich für die Kompetenzvermittlung ist der jeweilige Kommandant bzw. der Ausbildungsleiter des Standorts.
Die Lerninhalte der Ergänzungsmodule werden - wenn für den Standort erforderlich - in die Abschlussprüfung integiert.
Überblick über die Ergänzungsmodule:
- Erweiterung des Basismoduls um Tätigkeiten, die über die Grundtätigkeiten hinausgehen.
- Ergänzungsmodule sind Bestandteil der Ausbildung, wenn
- entsprechende Ausstattung am Standort vorhanden ist,
- die Einsatzkraft unterstützend bei einer anderen Feuerwehr eingesetzt werden soll.
- Der Kommandant kann für seine Einsatzkräfte weiter erforderlichen Inhalte der Module nach Art und Umfang fest.
Je nach Standort müssen folgende Ergänzungsmodule geschult werden:
Einweisung in die am Standort vorhandenen Fahrzeuge: |
Einsatz des Lüfters: |
Einweisung in den |
Wärmebildkamera und Messgeräte : |
Rettungsgeräte Schiebeleiter: |
THL – Türöffnungssatz: |
Sprungretter: |
Wandhydranten Typ F und Steigleitungen: |
Verkehrsabsicherung: |
Sonstige am Standort verfügbare Spezialgeräte bzw. |