Donnerstag, 28. März 2024
Notruf: 112

Ergänzungsmodule

Neben dem von allen Anwärtern abzulegenden Basismodul, müssen je nach dem am eigenen Standort vorhandenen Fahrzeugen und Geräten verschiedene Ergänzungsmodule unterrichtet und geschult werden.

Die Ergänzungsmodule können zu jedem Zeitpunkt der Ausbildung unterrichtet oder ins Basismodul integiert werden. Verantwortlich für die Kompetenzvermittlung ist der jeweilige Kommandant bzw. der Ausbildungsleiter des  Standorts.

Die Lerninhalte der Ergänzungsmodule werden - wenn für den Standort erforderlich - in die Abschlussprüfung integiert.

 

Überblick über die Ergänzungsmodule:

  • Erweiterung des Basismoduls um Tätigkeiten, die über die Grundtätigkeiten hinausgehen.
  • Ergänzungsmodule sind Bestandteil der Ausbildung, wenn
    • entsprechende Ausstattung am Standort vorhanden ist,
    • die Einsatzkraft unterstützend bei einer anderen Feuerwehr eingesetzt werden soll.
  • Der Kommandant kann für seine Einsatzkräfte weiter erforderlichen Inhalte der Module nach Art und Umfang fest.

 

Je nach Standort müssen folgende Ergänzungsmodule geschult werden:

Einweisung in die am Standort vorhandenen Fahrzeuge:
    Fahrzeug- und Gerätekunde

Einsatz des Lüfters:
    Grundlegende Einsatztaktiken

Einweisung in den
    Sicherungssatz „Absturzsicherung“

Wärmebildkamera und Messgeräte :
    Grundlegende Einsatztaktiken

Rettungsgeräte Schiebeleiter:
    Theorie und Praxis (Vornahme, Rücknahme)

THL – Türöffnungssatz:
    Rechtsgrundlagen und Verhalten im Einsatz

Sprungretter:
    Einsatzgrundsätze, Praxis

Wandhydranten Typ F und Steigleitungen:
   Grundlegende Einsatztaktiken

Verkehrsabsicherung:
    Schnellstraßen und Autobahnen

Sonstige am Standort verfügbare Spezialgeräte bzw.
    weitere durch den Kommandanten festgelegte Ergänzungsmodule


Schwäbischer Feuerwehrtag