Motorsägenführer
Lehrgangsbeschreibung
Der Lehrgangsteilnehmer soll lernen, die Motorsäge gemäß den Unfallverhütungsvorschriften zu bedienen und kleinere Wartungsarbeiten an ihr durchzuführen.
In Modul A soll Wissen zum Sägen am liegenden und unter Spannung stehenden Holz sowie Fällung von Schwachholz bis 20 cm BHD vermittelt werden.
Die Teilnehmerzahl in Modul A ist 5 (max. 10).
Die Ausbildung setzt sich aus zwei Abenden Theorie (Mittwoch und Freitag) und Praxis einmal Samstag ganztägig und einmal Samstag halbtägig zusammen.
Teilnahmevoraussetzungen
Die körperliche und geistige Eignung muss entsprechend DGUV 214-059 vorhanden sein!
Teilnehmen können alle Feuerwehrangehörige des Landkreises Aichach-Friedberg,
die das 18. Lebensjahr zu Beginn des Lehrganges vollendet haben.
Eine feuerwehrtechnische Grundausbildung (TF, TM, MTA,…) ist nicht erforderlich.
Unterrichtsräume, Holz
Es ist wünschenswert in den Unterrichtsräumen einen Beamer zur Verfügung gestellt zu bekommen.
Der Baumbiegesimulator (PKW-Anhänger) wird in Absprache durch die Kreisbrandinspektion verbracht.
Je Teilnehmer werden min. zwei Baumstämme Länge 6 m, Stockmaß max. 18 cm und Zopfmaß min. 12 cm benötigt.
Für den zweiten Praxistag muss ein Wald zur Verfügung gestellt werden.
Vom Teilnehmer mit zu bringen:
- Schnittschutzhose, eigene Hose, muss dem Teilnehmer passen, muss nicht „Form C“ sein
- oder in Ausnahmefällen Schnittschutzhose oder Beinlinge der Feuerwehr, muss „Form C“ sein!
- Feuerwehrjacke oder Arbeitsjacke
- Arbeitshandschuhe
- Schutzhelmkombination mit Gesichtsschutz (Gitter) und Gehörschutz, Forsthelm, max. 5 Jahre alt oder Feuerwehrhelm mit Visier und Gehörschutz
- Sicherheitsstiefel oder Feuerwehrschutzschuhe mit Schnittschutzeinlage
- Motorsäge, funktionsfähig und den Sicherheitsvorschriften entsprechend
- Betriebsstoffe und Werkzeug zur Motorsäge
Abschluss
Am Ende des Lehrgangs erfolgt eine schriftliche Prüfung mit der Dauer von 45min.
Der Teilnehmer erhält nach erfolgreichem Lehrgangsabschluss ein Zeugnis.
Bei Fragen können Sie sich gerne an den Ausbilder Motorsäge wenden.
Es muss durch regelmäßige Übungen und Unterweisungen sichergestellt sein, dass das erworbene Wissen und die Fertigkeiten weiterhin sicher im Einsatz beherrscht werden. Sofern ein geeigneter Ausbilder vorhanden ist (siehe Lehrgang „Fachteil für Ausbilder/innen für Motorsägenführer") können die regelmäßigen Übungen feuerwehrintern oder alternativ bei einem externen Ausbilder durchgeführt werden.
Weiterführende Rechtsquellen
- Bayerisches Feuerwehrgesetz - BayFwG
- Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums - ID2-2212.022-1
- Grundsätze der Prävention - GUV-V A 1
- Feuerwehren - DGUV V 49
- Waldarbeiten - DGUV R 114-018
- Ausbildung für Arbeiten mit der Motorsäge - DGUV I 214-059
- Auswahl von persönlicher Schutzausrüstung - DGUV I 205-014
- Leitfaden Erstellung Gefährdungsbeurteilung - DGUV I 205-021
- Sicherheit im Feuerwehr Dienst - DGUV I 205-010
- Sichere Waldarbeiten - DGUV I 214-046
- Grundtütigkeiten - FwDV 1
- Einheiten im Lösch- und Hilfeleistungseinsatz - FwDV 3