Wiederholungsübungen/Streckenbegehungen
Die Einteilung zu den Wiederholungsübungen, die von jedem Atemschutzgeräteträger gemäß FwDV 7 mindestens einmal jährlich absolviert werden muss, erfolgt durch Kreisbrandinspektor Otto Heizer, auf der Grundlage der Bedarfsmeldung.
In der Übersicht können sie die Termine der Begehungen bei der BF Augsburg und der FF Schrobenhausen sehen. Sollten sie aus Termingründen einen Tausch wünschen, so können sie mit den jeweiligen Feuerwehren direkt in Kontakt treten und Termine tauschen.
Gesamtübersicht über die Termine und Einteilung für die Wiederholungsübungen bei der BF Augsburg und FF Schrobenhausen zum Download: hier