Sonntag, 27. April 2025
Notruf: 112

Sprechfunk-Ausbildung

Der Funkverkehr ist aus dem heutigen Feuerwehralltag nicht mehr wegzudenken. Ein rasches und zielsicheres Helfen ist ohne schnelle Alarmierung fast nicht mehr denkbar. Hierzu bildet heute die Funkalarmierung ein wesentliches Glied der Alarmierungskette. Wurde früher noch mit der Kirchenglocke alarmiert, so sind heute in allen Gemeinden Sirenen zur „lauten“ Alarmierung und bei größeren Wehren mit vielen Einsätzen auch Funkwecker zur „stillen“ Alarmierung beschafft worden und im Einsatz.

Für diese „stille“ Alarmierung von Führungs- und Einsatzkräften der Feuerwehr, des Rettungsdienstes und des Katastrophenschutzes stehen tragbare, batteriebetriebene Taschenmeldeempfänger zur Verfügung. Sie werden auf dem jeweiligen Betriebskanal im 4 m-Bereich betrieben.

 

Im Rahmen eines bundesweitenAbstimmungsverfahrens haben sich Bund und Länder darauf geeinigt, für die Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS) ein digitales Sprech - und Datenfunknetz einzuführen und dieses als Gesamtnetz bis zum Jahr 2011 in Betrieb zu nehemn.

 

Das Netz wird mit einer bundeseinheitlichen Technik ausgestattet und basiert auf einem gemeinsam entwickelten Mindeststandart. Besondere Merkmale des Digitalfunks sind:

 

. Gruppenbildung

Die entscheidende Innovation sind die vielfachen Möglichkeiten der Nutzung von Funkgruppen. Anlassbezogen können Einsatzkräfte unterschiedlicher Organisationen miteinander kommunizieren.

 

. Sprachqualität

Die Digitale Informationsübermittlung gewährleistet eine störungsfreie Verständigung

 

. Datenübertragung

Mittels der diditalen Technik gehört die ausschließliche Übertragung von Sprache der Vergangenheit an.

Künftig können auch Daten und Texte übertragen werden. Hierzu zählen unter anderem Positionsbetsimmungen, Informationen aus Datenbanken und Alamierung der Einsatzkräfte.

 

. Handover

Durch die automatische Gesprächsweiterleitung von einer Funkzelle zur nächsten wird eine Unterbrechungsfreie Kommunikation in der Bewegung sicher gestellt, und zwar Deutschlandweit.

 

. Verschlüsselung

Kernbestandteil des digitalen Funkneztes ist ein hohes Maß an Sicherheit im Bereich der Funkübertragung.

Die Chiffrierung/Kryptierung genügt höchsten Ansprüchen des heutigen Datenschutzes und hat die Aufgabe, die Teilnahme von Unbefugten an der Kommunikation der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben zu verhindern.

 

. Notruf

Durch Betätigen der Notruftaste wird automatisch eine bevorrechtigter Notruf abgesetzt. In einer Leitstelle kann über Satellit die genaue Position des Hilfesuchenden bestimmt werden. Diese Funktion ist auch mit einem Handsprechfunkgerät gewährleistet.

 

. Betriebsarten

Im Regelfall findet der Funkbetrieb im netzgebundenen Modus statt. Dieses lässt sich mit dem derzeitigen 4m-Analogfunknetz vergleichen. In dieser Betriebsart wird in Gruppenruf und Einzelruf unterschieden.

Im Direktbetrieb erfolgt die Kommunikation ohne Netzanbindung direkt von Funkgerät zu Funkgerät. Dies ist vergleichbar mit dem heutigen Wechselsprechen. (Einsatzstellenfunk)

 

. Textübertragung

Im Digitalfunk können neben dem Sprechfunk gleichzeitig auch Daten übertragen werden. Die SDS-Funktion (Short Data Service) ermöglicht das Versanden eines frei formulierten Textes an einen oder mehreren Empfänger.

 

In einer modernen Gesellschaft mit wegfallenden Grenzen im Europäischen Zusammenschluss ist es besonders wichtig, sich auf ein funktionierendes und zukunftsicheres Kommunikationsnetz verlassen zu können.

Dies wird zukünftlich durch ein bundesweit einheitliches digitales Sprech- und Datenfunknetzder BOS gewährleistet.

Die Feuerwehren betreiben eine Ortsfeste Sprechfunkstelle bei der Integrierten Rettungsleitstelle in Augsburg.

Um einen geordneten Funkverkehr, sowohl mit Fahrzeugfunkgeräten, als auch mit Hansprechfunkgeräte zu gewährleisten, muss hierfür eine entsprechende Funkausbildung abgehalten werden. Hierzu werden seit 1989 von der Kreisbrandinspektion Lehrgänge auf Landkreisebene abgehalten. Es werden ein bis zwei Lehrgänge im Jahr angeboten. Dabei wird jedes Mal der KBI-Bereich gewechselt. Somit kommt jeder Bereich alle zwei Jahre an die Reihe.

Als Ausbilder fungieren, Kreisbrandinspektor Christian Happach, Kreisbrandmeister Andreas Stegmann, Kreisbrandmeister Michael Schlickenrieder und die Kreisausbilder Sven Anneser (FF Aichach) und Jürgen Eckert (FF Rehling)

Diese fünf Ausbilder führen den Lehrgang gemeinsam durch, wobei jeder einen bestimmten Lehrbereich übernimmt.

 

Zum Abschluß noch einige Verhaltensregeln im Funkverkehr.

Der Sprechfunkverkehr ist so kurz wie möglich, aber so umfassend wie nötig abzuwickeln.

Folgende Grundsätze sind zu beachten:

-          Strenge Funkdisziplin halten

-          Höflichkeitsformeln unterlassen

-          deutlich und nicht zu schnell sprechen

-          nicht zu laut sprechen

-          Abkürzungen vermeiden

-          Zahlen unverwechselbar aussprechen

-          Personennamen und Amtsbezeichnungen nur in begründeten Fällen nennen

-          Eigennamen und schwer verständliche Wörter ggf. buchstabieren

-          Teilnehmer mit „Sie“ anreden.

 

Sprechfunk-Lehrgangsbeschreibung

Ziel:

Der Lehrgansteilnehmer muss die Betriebsarten DMO/TMO kennen, die wesentlichen Bestandteile eines Sprechfunkgerätes und die verscheidenen Gerätearten kennen. Er muss weiterhin die Funktionsweise von Getaway und Repeater wissen. Er muss Sprechfunkgeräte bedienen sowie pflegen können .Grundsätze der Sprechfunkabwicklung kennen und diese in der Praxis umsetzen können. Des weiteren muss auch die  schaltbare Gruppenstruktur bei kleinen und größeren Einsätzen verstanden werden.

 

Voraussetzung:

Abgeschlossenen ELA - Ausbildung mit Nachweis, Mindestalter 15 Jahre.

 

Dauer:

11 Ausbildungsstunden an einem Wochentag von 19:00 Uhr bis 22:00 Uhr und einem Samstag von 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr

 

Teilnehmerzahl:

30 Lehrgangsteilnehmer

 

Mitzubringen ist:

Dienstbuch oder Übungsnachweiskarten, Digitale Sprechfunkgeräte

 

Anmeldung:

Schriftlich bei Kreisausbilder: Sprechfunk: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

 

 

 

Sprechfunker

Voraussetzung für die Lehrgangsteilnahme ist die erfolgreich abgeschlossene Truppmann-Ausbildung Teil 1. Ziel der Ausbildung ist die Befähigung zum Übermitteln von Nachrichten mit Sprechfunkgeräten im Feuerwehrdienst.

Aufgrund der Neueinführung des Digitalfunks, wird der derzeitige Ausbildungsplan überarbeiten und den Besonderheiten des Digitalfunks angeglichen.

Zielgruppe: Alle Feuerwehrdienstleistende.
Lehrgangsdauer: mindestens 22 Stunden.