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„Ausbildungszug Gefahrgut“

Am Dienstag, 05.11.2013 nahmen insgesamt 40 Feuerwehrleute des Landkreises Aichach-Friedberg an einer Sonderschulung „Ausbildungszug Gefahrgut“ der Deutschen Bahn in Augsburg teil. Die Feuerwehrleute aus Aichach, Friedberg, Mering und von der Kreisbrandinspektion wurden zuerst in einer dreißigminütigen Theorieschulung in das Themengebiet eingewiesen.

 

In einem eigens für Schulungszwecke eingerichteten Personenwagen der Bahn wurden Informationen über bereits erfolgte Unglücksszenarien vermittelt. Meistens handelt es sich bei den etwa 150 Gefahrguteinsätzen im Bahn- und Straßenverkehr um Freisetzungen von Gefahrgut, die durch Leckagen im Transportmittel entstehen. War vor 100 Jahren noch meistens die Technik für die Unglücke verantwortlich, so ist heute bei über 80% der Einsätze menschliches Versagen die Unglücksursache. Der schlimmste Bahnunfall der vergangenen Jahre ereignete sich am 20.November 1997 in Elsterwerda. Wegen nicht funktionierender Bremsen entgleiste ein mit Benzin beladener Güterzug im Bahnhof Elsterwerda durch überhöhte Geschwindigkeit. Von den insgesamt 22 Kesselwagen entgleisten 20, ein Wagon explodierte, mehrere brannten aus. Bei diesem Unglück starben zwei Personen, mehrere wurden verletzt, der Sachschaden war enorm.


Als Lehre aus dieser Katastrophe gilt seither für Unfälle mit Gefahrgut ein abweichender Sicherheitsabstand. Während im alltäglichen Einsatzleben für die Feuerwehrleute ein Sicherheitsabstand von 50m als ausreichend angesehen wird, muss bei einem Austritt einer größeren Menge an Flüssigkeit ein Sicherheitsabstand von 100m und bei größerem Gasaustritt ein Sicherheitsabstand von 300m eingehalten werden. Weitere relevante Vorschriften im Umgang mit Gefahrgut sind im GGVSEB*, ADR**und dem RID*** festgeschrieben. Die Kennzeichnung für Gefahrgüter erfolgt im Schienenverkehr ebenso wie im Straßenverkehr mittels oranger Warntafeln, die seitlich oder am Wagenende angebracht werden. Dabei zeigt die obere Nummer auf der Warntafel die Gefahrenart und die untere Nummer den Gefahrenstoff an. Zusätzlich werden im Bahnverkehr Warnsymbole der Hauptgefahr an den Wagons angebracht. Druckgaskessel sind auch noch mit einem umlaufenden orangen Streifen versehen. In der Lok befinden sich für alle Wagons die Frachtpapiere direkt in griffnähe des Lokführers. Anhand der 12-stelligen Wagennummern kann für jeden Wagen die genaue Beladung aufgelistet werden. Sollte die Wagennummer im Einsatzfall nicht mehr sichtbar sein (z.B. durch Seitenlage des Wagons), dann kann auch durch die Angabe der Wagenanzahl über Anfrage der ILS eine Auskunft über die Beladung eingeholt werden.

Im Falle eines Gefahrguteinsatzes müssen die ausrückenden Feuerwehren meistens das weitere Austreten des Gefahrgutes durch Abdichten des Transportmittels sicherstellen. Das Abpumpen bzw. den Abtransport des Gefahrgut übernehmen anschließend speziell ausgerüstete Feuerwehren, die im sogenannten TUIS ( Transport-Unfall-Informations- und Hilfeleistungssystem) organisiert sind.

Im Anschluss an die theoretische Einführung wurde der Aufbau eines Kesselwagens anhand eines praktischen Anschauungsmodells erläutert. Der eigens zu Schulungszwecken ausgerüstete Kesselwagen enthält die verschiedensten Ventilsysteme der Deutschen Bahn. Abschließend durften die Teilnehmer ihr erlerntes Können an einem Übungskesselwagen unter Beweis stellen. Der Ausbildungszug Gefahrgut besitzt 9 unterschiedliche Leckage Stellen, die alle einzeln angesteuert werden können.

 

 

Zu Übungszwecken wurde der Kesselwagen mit Wasser gefüllt, um das Abdichten der unterschiedlichen Leckagen in der Praxis zu üben. Da bei dieser Ausbildung alle Beteiligten Praxiserfahrungen sammeln sollen und durch das verwendete Wasser auch keine Gefährdung der Teilnehmer vorhanden ist, konnte auf eine erweiterte persönliche Schutzausrüstung verzichtet werden.

*Verordnung über die innerstaatliche und grenzüberschreitende Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße, mit Eisenbahnen und auf Binnengewässern
** Europäisches Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße
*** Regelung zur internationalen Beförderung gefährlicher Güter im Schienenverkehr