Donnerstag, 28. März 2024
Notruf: 112

Die elfte Infektionsschutzmaßnahmenverordnung und alles was dazu gehört

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Hier findet Ihr die elfte Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (von Seiten der Feuerwehr hat sich soweit nichts geändert (§20, Abs. 2), die entsprechende Begründung  und der Beschluss des Ministerrates mit den weiteren Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie. 

Elfte Infektionsschutzmaßnahmenverordnung 

 

Begründung zur elften Infektionsschutzmaßnahmenverordnung

 

Beschluss des Ministerrates mit den weiteren Maßnahmen zur Eindämmund der Corona-Pandemie (14.12.2020)


Schwäbischer Feuerwehrtag